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Unsere Kernkompetenz liegt in der arbeitsrechtlichen Betreuung gemeinnütziger Unternehmen. Der Beginn dieser Spezialisierung liegt schon mehr als 20 Jahre zurück. Wir beraten und vertreten sowohl weltliche als auch konfessionelle Unternehmen. Neben dem weltlichen Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht sind wir ebenso im kirchlichen Arbeitsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht zuhause.

Unsere Spezialisierung erstreckt sich sowohl auf das evangelische als auch das katholische Arbeitsrecht. Neben Ihrer Interessenwahrnehmung vor den weltlichen Arbeitsgerichten vertreten wir Sie auch vor den kirchlichen Arbeitsgerichten.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich sprechen wir mit unseren gemeinnützigen Mandanten die gleiche Sprache, gleichgültig ob es um Senioreneinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der Jugendhilfe, Rettungsdienste oder Krankenhäuser geht.