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Die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. In speziellen Fällen können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Kosten sind abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit. Der richtet sich oft nach dem Gehalt. Bei einem kleinen Gehalt sind die Kosten deshalb in der Regel geringer als bei Gutverdienenden. Wir sind gerne bereit, Ihnen über die voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit Auskunft zu geben.

Erstberatung

Die gesetzlich vorgegebene Obergrenze für die Erstberatung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beträgt 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Werden wir im Anschluss an die Erstberatung weiter für Sie tätig, wird die abgerechnete Erstberatungsgebühr angerechnet.

Rechtsschutzversicherung

Ist der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin rechtsschutzversichert, klären wir die Kostenfrage mit der Rechtsschutzversicherung.