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Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Mit Dauermandanten schließen wir meistens Honorarvereinbarungen, die eine Abrechnung nach Stundensätzen vorsehen. Daneben sind auch Beraterverträge mit festen monatlichen Budgets möglich.

Egal welche Abrechnungsform vereinbart wird, ist uns die Transparenz unserer Abrechnungen äußerst wichtig. Bei Zeitabrechnungen erhalten Sie stets ein detailliertes Timesheet, dem Sie die erbrachten Leistungen exakt entnehmen können. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Abrechnungsmodalitäten.